DES HOTELS SALVE
„Unterkunftsgeber“
betrieben von der
SALVE SERVICE s.r.o.
ID: 26348578
UID: CZ26348578
mit Sitz / Unternehmensort Mariánskolázeňská 2086/9, 36001 Karlovy Vary
1. Bedingungen für den Abschluss des Unterkunftsvertrages
1.1 Die Unterkunft der Gäste im Hotel SALVE erfolgt auf der Grundlage eines gemäß der Bestimmung § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, abgeschlossenen Unterkunftsvertrages, auf dessen Grundlage das Hotel SALVE (weiter nur „Unterkunftsgeber“) dem Untergebrachten vorübergehende Unterkunft für vereinbarte Zeit oder für die Zeit, die sich aus dem Zweck der Unterkunft ergibt, in der dazu bestimmten Einrichtung gewährt und der Untergebrachte (weiter auch „Gast“) verpflichtet sich, dem Unterkunftsgeber für die Unterkunft und die damit verbundenen Leistungen in der durch diese Unterkunftsordnung (weiter auch „Vertrag“) festgelegten Frist zu bezahlen.
1.2 Der Unterkunftsvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung der Form reicht zumindest die schriftliche Bestätigung der Bestellung, bzw. Reservierung.
1.3 Die durch den Unterkunftsvertrag nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, richten sich nach dieser Unterkunftsordnung sowie nach der Preisliste der Dienstleistungen des Unterkunftsgebers. Sollte der Unterkunftsvertrag etwas anderes als in dieser Unterkunftsordnung und/oder Preisliste des Unterkunftsgebers festlegen, findet der Vertrag die Anwendung statt.
1.4 Sollte der Unterkunftsnehmer die aus dem Unterkunftsvertrag sowie aus der beigelegten Unterkunftsordnung und/oder der Preisliste resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen oder in einer anderen Weise gegen die gute Sitten des Hotels (weiter nur „Verfehlung“) verstoßen, ist der Unterkunftsgeber berechtigt, den Unterkunftsvertrag vor dem Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, und dies ohne Kündigungszeit, falls der Gast auf seine Verfehlung seitens des Hotels in der Weise gemäß der Bestimmung §2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen wurde.
2. Vertragsabschluss, Reservierung
2.1 Der Unterkunftsnehmer ist verpflichtet, die Bestellung der Unterkunft beim Unterkunftsgeber in schriftlicher Form bzw. die Reservierung telefonisch durchzuführen und diese nachfolgend beim Unterkunftsgeber schriftlich zu bestätigen. Unter schriftlicher Reservierung bzw. telefonischer Bestätigung der Reservierung gemäß dem vorigen Satz versteht man eine mittels eines Reservierungsformulars abgegebene oder per E-Mail an die Anschrift des Unterkunftsgebers (recepce@hotelsalve.cz) gesendete Bestellung.
2.2 Sobald der Unterkunftsgeber vom Gast eine Bestellung in der schriftlichen Form oder eine schriftliche Bestätigung der Reservierung erhält, stellt er dem Gast eine Anzahlungsrechnung auf die Anzahlung in der Höhe von 50% - 100% vom angenommenen Preis der Unterkunft aus, die er dem Gast auf die vom Gast in der Bestellung angeführte Anschrift gemäß dem Punkt 2.1 dieses Artikels übermittelt. Der Unterkunftsnehmer ist verpflichtet, die Anzahlung in der Frist und gemäß den in der Anzahlungsrechnung angeführten Bedingungen zu bezahlen.
2.3 Der Unterkunftsvertrag wird im Falle der kumulativen Erfüllung von zwei Bedingungen abgeschlossen, und zwar mit der Zustellung der schriftlichen Bestellung bzw. der schriftlichen Bestätigung der Reservierung dem Unterkunftsgeber und mit dem Zeitpunkt, zu dem der Unterkunftsgeber vom Unterkunftsnehmer den in der Anzahlung für die Unterkunft angeführten Betrag oder den Unterkunftspreis in Fällen, in welchen gemäß dem Abs. 2.2 dieses Artikels keine Anzahlung gefordert wird, erhält.
3. Aufhebung der Reservierung, Rücktritt vom Vertrag vor dem Unterkunftsantritt, Nichterscheinen zur Inanspruchnahme der Unterkunft
3.1 Falls der Gast die Anzahlung gemäß dem Art. I Abs. 2.2 nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig bezahlt, wird die Reservierung mit dem fruchtlosen Ablauf der Fälligkeitsfrist der Anzahlungsrechnung aufgehoben.
3.2 Der Gast ist berechtigt, vom Unterkunftsvertrag vor dem Tag des Unterkunftsantritts zurückzutreten, und zwar NUR mit der Angabe des Grundes. Der Gast ist verpflichtet, dem Unterkunftsgeber eine schriftliche Mitteilung über den Vertragsrücktritt zuzustellen sowie die den Stornogrund der Unterkunft bestätigenden Unterlagen vorzulegen. In solchem Falle ist der Unterkunftsgeber berechtigt, dem Gast eine Stornogebühr bis zu 100% des Gesamtbetrags in Rechnung zu stellen.
3.3 Sofern der Gast aus ernsten Gründen die bestellten Leistungen (Krankheit, Tod, höhere Gewalt), die der Klient selbst durch die entsprechenden Unterlagen nachweist, nicht in Anspruch nehmen kann, wird das Hotel Salve auf die Stornogebühren verzichten.
3.4 Im Falle, dass der Gast zur Inanspruchnahme der Unterkunft innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Unterkunftsankunft nicht erscheint, ist der Unterkunftsgeber berechtigt, vom Unterkunftsvertrag zurückzutreten, und gleichzeitig ist er berechtigt, dem Gast eine Stornogebühr in der Höhe von 100% der bezahlten Anzahlung zu verrechnen. Dies gilt nicht im Falle, dass der Kunde den Unterkunftsgeber auf den späteren Unterkunftsantritt im Voraus, allerdings nicht später als 1 Tag vor dem geplanten Unterkunftsantritt, telefonisch oder schriftlich hinweist. Auf die Form des Hinweises werden angemessen die im Art. 2 Abs. 2.1 dieser Unterkunftsordnung festgelegten Bedingungen angewendet.
4. Ankunft im Hotel
4.1 Der Unterkunftsnehmer meldet seine Ankunft dem beauftragten Mitarbeiter am Empfang des Hotels.
4.2 Im Empfang legt der Gast seinen Personalausweis, eventuell den Reisepass, bzw. einen anderen Identitätsausweis (z. B. Aufenthaltsgenehmigung) vor, gemäß dem der beauftragte Mitarbeiter des Unterkunftsgebers die Identität des Gastes überprüft. Die Richtigkeit seiner Angaben und die Aufenthaltsdauer bestätigt der Gast im Unterkunftsbuch des Unterkunftsgebers. Die gleiche Verpflichtung bzgl. des Personalausweises gilt auch für Kinder, die einen Reisepass bzw. ein anderes Dokument haben müssen, die ihre Identität nachweisen. Ohne Dokumente, die die Identität der Klienten (einschließlich Kindern) nachweisen, kann der Unterkunftsgeber diese Klienten nicht aufnehmen und ist verpflichtet, diese Tatsache der Ausländerpolizei oder einer anderen zuständigen Behörde zu melden.
4.3 Beim Unterkunftsantritt bezahlt der Gast einen Betrag, der die Nachzahlung des Preises für die Unterkunft darstellt, d. h. den vereinbarten Preis für die Unterkunft reduziert um die bezahlte Anzahlung gemäß dem Art. 2 Abs. 2.2 der Unterkunftsordnung. Nach dem Bezahlen der Nachzahlung des Unterkunftspreises stellt der Unterkunftsgeber dem Gast einen Steuerbeleg aus, der die Bezahlung des gesamten Aufenthalts bestätigt. Die Bestimmung des letzten Satzes des Art. 2 Abs. 2.2 wird dadurch nicht berührt, in solchem Falle stellt der Unterkunftsgeber dem Gast einen Steuerbeleg, der die Bezahlung des gesamten Aufenthalts bestätigt, aus.
4.4 Der Unterkunftsgeber ist berechtigt, beim Unterkunftsantritt des Gastes vom Gast die Hinterlegung einer Geldkaution in der Höhe von 10 000 CZK pro Zimmer zu fordern. Die Kaution ist bei der Abreise zurückzuerstatten, und zwar in der vollständigen bzw. reduzierten Höhe unter den im Art. 7 dieser Unterkunftsordnung angeführten Bedingungen.
4.5 Der beauftragte Mitarbeiter des Empfangs macht den Gast mit der Unterkunftsordnung vertrag, und dies spätestens zum Tage des Unterkunftsantritts des Gastes.
4.6 Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der zur Unterkunft angemeldeten Personen. Der Unterkunftsnehmer verpflichtet sich, ihre genaue Anzahl bei der Anmeldung mitzuteilen.
4.7 Die Zeit der Unterkunft wird spätestens bei der Unterkunft des Gastes vereinbart und in das Unterkunftsbuch eingetragen. Die Unterkunftsdauer kann nur mit der Zustimmung des Unterkunftsgebers verlängert werden, wobei diese durch die Eintragung in das Unterkunftsbuch belegt werden muss.
4.8 Der Unterkunftsnehmer erteilt hiermit dem Unterkunftsgeber die Einwilligung zur Bearbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten, im Umfang ihrer Gewährung, und zwar zum Zwecke der Gewährung der Unterkunft sowie der Evidenz der Gäste im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg., über örtliche Gebühren, und des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze. Nähere Pflichten des Gastes und des Unterkunftsgebers bzgl. der Führung des Evidenzbuchs bzw. des Hausbuchs werden durch o. a. Rechtsvorschriften festgelegt.
5. Allgemeine Unterkunftsregeln
5.1 Der Gast hat das Recht, den ihm zur Unterkunft vorbehaltenen Raum sowie die gemeinsamen Räume des Hotels und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen zu nutzen.
5.2 Beim Unterkunftsantritt erhält der Gast einen Schlüssel, bzw. eine magnetische oder Chip-Karte vom Zimmer sowie Hoteleingang (weiter nur gemeinsam „Schlüssel“). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung dieser Schüssel, sowie auch das Schlüsselzugriff von Dritten, die keine direkten Teilnehmer des entsprechenden Unterkunftsvertrages zwischen dem Gast und Unterkunftsgeber sind, zu verhindern. Eventuelle Sanktionen für den Verlust, die Vernichtung, die Beschädigung
sowie auch den Schlüsselzugriff gemäß dem vorigen Satz werden im Unterkunftsvertrag geregelt.
5.3 Der Gast ist verpflichtet:
5.4 Der Gast darf nicht ohne Zustimmung des Unterkunftsgebers:
Darüber hinaus darf der Gast in den zur Unterkunft bestimmten Räumen nicht:
6. Haftung des Unterkunftsgebers für die Sachen des Unterkunftsnehmers
6.1 Auf Wunsch des Gastes, übernimmt der Unterkunftsgeber von ihm die Geldmittel, Juwelen oder andere Wertsachen zur Verwahrung. Das Hotel hat das Recht, die Übernahme der Sachen zur Verwahrung zu verweigern, sofern es sich um gefährliche oder mit dem Wert und dem Umfang für die Unterkunftseinrichtung unangemessene Sache handelt. Der Unterkunftsgeber fordert, dass ihm die zur Verwahrung bestimmten Sachen in einem geschlossenen oder versiegelten Kasten übergeben werden.
6.2 Den Antrag auf Ersatz eines an den Sachen des Unterkunftsnehmers verursachten Schadens kann nur innerhalb von 15 Tage ab der Feststellung der Beschädigung bekannt gegeben werden. Der Schaden wird nicht bezahlt, sofern die Beschädigung der Sache durch
den Gast selbst oder durch eine Begleitperson verursacht wurde.
6.3 Sollte der Gast seine Sachen nach der Beendigung des Aufenthalts im Zimmer hinterlassen und die Unterkunft nicht bezahlt ist, werden die Sachen des Gastes aus dem Zimmer weggetragen und auf einem sicheren Ort so aufbewahrt, dass ihre Beschädigung verhindert wird. Nach der Bezahlung der Schuld für die Unterkunft, gibt der
Unterkunftsgeber die aufbewahrten Sachen dem Gast zurück.
7. Sicherheit, Haftung des Gastes für den verursachten Schaden
7.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln sowie dem Evakuierungsplan im Brandfall vertraut zu machen. Dieser Plan steht in jedem Hotelzimmer und zur Einsicht beim entsprechenden Mitarbeiter im Empfang zur Verfügung.
7.2 Der Gast handelt so, dass die Freiheit, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen nicht ungerechtfertigt geschädigt werden.
7.3 Sollte der Gast durch seine Handlung am Eigentum des Unterkunftsgebers einen Schaden verursachen, wird der entstandene Schaden aus der hinterlegten Anzahlung gemäß dem Art. 4 Abs. 4.5 der Unterkunftsordnung bezahlt. Sofern der entstandene Schaden höher als die Kaution sein wird, ist der Gast verpflichtet, diese Differenz dem Unterkunftsgeber zu bezahlen
8. Abreise aus dem Hotel
8.1 Der Unterkunftsnehmer ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er untergebracht ist, bis 11:00 Uhr zu verlassen.
8.2 Der Gast schließt das Zimmer und hinterlässt die Schlüssel im Empfang des Hotels, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
9.1 Hotel Salve (Unterkunftsgeber) bearbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, Datenschutz-Grundverordnung.
9.2 Zum Zwecke der Gewährung der Unterkunft sowie der Evidenz von Gästen im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg., über die örtlichen Gebührten und des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze, werden folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Vorname, Name, Anschrift des ständigen Aufenthalts bzw. des ständigen Wohnsitzes im Ausland, Geburtsdatum, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses, Visumsnummer, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, E-Mail, Telefon.
9.3 Das Hotel wird die personenbezogenen Daten sowohl manuell als auch automatisiert direkt mittels seiner dazu beauftragen Mitarbeiter sowie mittels durch das Hotel auf der Grundlage der Verträge über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beauftragten Verarbeiter bearbeitet.
9.4 Das Hotel wird die personenbezogenen Daten für die Dauer von 6 Jahren aufbewahren.
9.5 Der Gast hat das Recht auf seine vom Hotel verarbeiteten personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu korrigieren oder zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken, und das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.
9.6 Darüber hinaus hat der Gast auch das Recht, vom Hotel diejenigen personenbezogenen Daten zu erhalten, die den Gast betreffen und die die betroffene Person dem Hotel zur Verfügung stellte. Das Hotel gewährt auf der Grundlage eine Antrags des Gastes der betroffenen Person die Daten ohne unnötige Verzögerung in einem strukturierten, üblich verwendeten und maschinenlesbaren Format, oder es stellt auf Wunsch des Gastes einem anderen eindeutig identifizierten Verantwortlichen zur Verfügung. Dieses Recht bezieht sich nicht auf personenbezogene Daten, die nicht automatisiert verarbeitet werden.
9.7 Sollte der Gast der Ansicht sein, dass seine personenbezogenen Daten unberechtigt verarbeitet sind, kann er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen, die das Amt für den Schutz personenbezogener Daten für das Gebiet der Tschechischen Republik ist (www.uoou.cz).
9.8 Kontaktangaben des Hotels<.
Anschrift:
Hotel Salve, Mariánskolázeňská 2086/9, Karlovy Vary 360 01,
Tel.: +420 353 360 010,
Mobil: +420 720 993 965
E-Mail: recepce@hotelsalve.cz
Diese Unterkunftsordnung erlangte Gültigkeit und Wirksamkeit mit dem 1.1.2020.
Für das Hotel Salve
Name: Irina Švecová
Funktion: Direktorin des Hotels
Als einziger Schönheitssalon in Karlsbad bieten wir Ihnen Hautbehandlungen mit den Geräten OxyGeneo ™ und DetonX® an. Weitere Informationen hier.
Die Zufriedenheit der Gäste ist für uns von entscheidender Bedeutung. Wann immer Sie unsere Rezeption kontaktieren können, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wir gehen mit der Zeit, also haben wir das ganze Gebäude mit WLAN-Signal bedeckt.